03 Apr
Schäden an einem Leasingfahrzeug

Minderwertausgleich bei KFZ-Leasingverträgen

Das BMF teilt mit, dass der Minderwertausgleich wegen Schäden an einem Leasingfahrzeug nicht steuerbar ist. Es handelt sich nicht um ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung, sondern um einen Schadenersatz. Bislang ging das BMF davon aus, dass der Minderwertausgleich steuerbar ist.

Vergütungen für Minder- oder Mehrkilometer, die z. B. in Leasingverträgen mit Restwertausgleich gilt dies ebenfalls für die Zahlungen bei Endabrechnung. Ebenso unterliegen Nutzungsentschädigungen wegen einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs weiterhin der Umsatzsteuer. Für das Leasing anderer Wirtschaftsgüter gelten die Regelungen entsprechend.