21 Jun

Zufluss von Arbeitslohn eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Nichtauszahlung von Gehaltsbestandteilen?

Der BFH hat mit Urteil vom 15.05.2013 - VI R 24/12 entschieden, das ein Zufluss von Arbeitslohn dann nicht vorliegt, wenn die arbeitsvertragliche Zusage von Weihnachts- und Urlaubsgeld vor dem Zeitpunkt der Entstehung dieser Sonderzuwendungen einvernehmlich aufgehoben wurde.

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19 Jun

Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

1. Pflege in Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG ist die regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer wegen Krankheit, Behinderung, Alters oder eines sonstigen Grundes hilfsbedürftigen Person. Es ist nicht erforderlich, dass der Erblasser pflegebedürftig i.S.d. § 14 Abs. 1 SGB XI und einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI zugeordnet war.

2. Die Gewährung eines Pflegefreibetrags setzt voraus, dass Pflegeleistungen regelmäßig und über eine längere Dauer erbracht worden sind, über ein übliches Maß der zwischenmenschlichen Hilfe hinausgehen und im allgemeinen Verkehr einen Geldwert haben.

3. Der Erwerber muss zur Berücksichtigung eines Pflegefreibertags die Hilfsbedürftigkeit des Erblassers sowie Art, Dauer, Umfang und Wert der erbrachten Pflegeleistungen schlüssig darlegen und glaubhaft machen. Hieran sind jedoch keine übersteigerten Anforderungen zu stellen.

BFH, Urt. v. 11.09.2013 – II R 37/12

03 Apr

Minderwertausgleich bei KFZ-Leasingverträgen

Das BMF teilt mit, dass der Minderwertausgleich wegen Schäden an einem Leasingfahrzeug nicht steuerbar ist. Es handelt sich nicht um ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung, sondern um einen Schadenersatz. Bislang ging das BMF davon aus, dass der Minderwertausgleich steuerbar ist.

Vergütungen für Minder- oder Mehrkilometer, die z. B. in Leasingverträgen mit Restwertausgleich gilt dies ebenfalls für die Zahlungen bei Endabrechnung. Ebenso unterliegen Nutzungsentschädigungen wegen einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs weiterhin der Umsatzsteuer. Für das Leasing anderer Wirtschaftsgüter gelten die Regelungen entsprechend.